prüfen.eu

Newsletter · Deutsch
alle zwei Wochen

Prüfen statt glauben · Nº 001 · versendet am 2. August 2026

Was vom 2. August wirklich übrig bleibt

Die Behauptung

„Am 2. August 2026 greift der EU AI Act — auch für Ihren Betrieb. Handeln Sie jetzt."

So oder ähnlich steht es gerade in vielen Feeds, oft mit Countdown und kostenlosem Erst-Check. Die Frist ist echt. Die Dringlichkeit meistens nicht.

Die Prüfung

Was am 2. August tatsächlich gilt, hat sich vor wenigen Wochen geändert — und genau das unterschlagen viele Beiträge: Die EU hat mit dem sogenannten Digital Omnibus die großen Pflichten verschoben. Politische Einigung am 6. Mai, danach die formalen Zustimmungen von Parlament und Rat — und seit dem 24. Juli steht das Ganze als Verordnung (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt, in Kraft seit dem 27. Juli. Das ist keine Ankündigung mehr, das ist geltendes Recht.

Damit sieht der Kalender so aus:

Gilt längst (seit Februar 2025): das Verbot bestimmter KI-Praktiken — etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz — und die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4. Die hat der Omnibus allerdings gleich mit entschärft: Statt Kompetenz „nach besten Kräften sicherzustellen", genügt es jetzt, ihre Entwicklung durch Maßnahmen zu fördern — ein bestimmtes Niveau schuldet ausdrücklich niemand. Eine Pflicht bleibt es; wer noch gar nichts gemacht hat, hat weiter ein Thema. Aber keins mit Stichtag 2. August.

Kommt am 2. August 2026: die Transparenzpflichten aus Art. 50. Konkret: Wer einen Chatbot betreibt, muss sagen, dass es einer ist. Wer Deepfakes oder KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss sie kennzeichnen. Wer Emotionserkennung einsetzt, muss die Betroffenen informieren. Das ist alles. Für die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte gibt es sogar noch eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 — für Systeme, die vor dem Stichtag schon auf dem Markt waren.

Verschoben: das komplette Hochrisiko-Paket — Bewerber-Ranking, Kreditwürdigkeit, Bildung und die anderen Anhang-III-Fälle — auf den 2. Dezember 2027. Bei KI in regulierten Produkten sogar auf August 2028.

Und die Bußgelder? Bis zu 15 Mio. € oder 3 % vom Weltumsatz, ja — aber für KMU gilt nach Art. 99 Abs. 6 ausdrücklich der niedrigere der beiden Werte. Auch das steht selten im Countdown-Post.

Der Befund

Für einen Betrieb, der KI-Werkzeuge nutzt — ChatGPT im Vertrieb, ein Übersetzungstool, ein Assistent im Support — bleibt am 2. August fast nichts übrig: Kennzeichnen, was zu kennzeichnen ist, und die KI-Kompetenz-Pflicht, die ohnehin schon gilt. Das große Compliance-Paket kommt erst Ende 2027, und es trifft vor allem die, die KI-Systeme anbieten oder in kritischen Feldern einsetzen.

Die unbequemere Beobachtung: Die Frage, die sich in diesen Betrieben jeden Tag stellt, hat gar keinen Stichtag — nämlich welche Daten beim Prompt eigentlich das Haus verlassen. Dafür schickt kein Gesetz eine Frist, kein Auditor einen Termin. Prüfen muss man es trotzdem. Oder eben glauben.

Selbst nachprüfen

Kein Vertrauen nötig — hier sind die Quellen:

Nächste Ausgabe: Vier freie PII-Engines, ein Gold-Korpus — nachgerechnet.

Stefan

Die nächste Prüfung frei Haus

← alle Ausgaben