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Prüfen statt glauben · Nº 003 · versendet am 30. August 2026

„50 % Bußgeld-Rabatt für KMU" — steht das im Gesetz?

Die Behauptung

„Für KMU gilt laut Digital Omnibus eine Bußgeldreduktion von 50 %, für Kleinunternehmen eine Reduktion von 75 %."

So stand es Anfang Juli wörtlich in einem KMU-Ratgeber zum AI Act — ohne Quellenangabe. Die Staffel taucht in ähnlicher Form in mehreren Beiträgen auf, und inzwischen geben auch KI-gestützte Suchzusammenfassungen sie als Fakt aus. Klingt präzise, klingt nach Verordnungstext. Ist es aber nicht.

Die Prüfung

Der Digital Omnibus ist seit dem 24. Juli als Verordnung (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und seit dem 27. Juli in Kraft — man kann also einfach nachlesen, was er ändert. Die Änderungsliste in Artikel 1 ist lang: Fristen verschoben, KI-Kompetenz-Pflicht entschärft, vereinfachte technische Dokumentation für KMU, erleichtertes Qualitätsmanagement, Sandbox-Vorrang, die neue Kategorie der kleinen Midcap-Unternehmen.

Artikel 99, der Bußgeld-Artikel, steht in dieser Liste. Ziffer 38 fasst ihn an drei Stellen an — an keiner einzigen aber so, wie die Staffel es behauptet:

Kein Prozentsatz, keine Rabatt-Staffel, nirgends eine 50 oder eine 75.

Der Absatz, auf den es für KMU ankommt, bleibt dabei unangetastet. Artikel 99 Absatz 6 der Stammfassung (Verordnung (EU) 2024/1689) enthält nämlich tatsächlich eine KMU-Regel — nur eine ganz andere: Die Bußgeld-Obergrenzen sind durchgängig als Doppelwert formuliert, Festbetrag oder Prozent vom Weltjahresumsatz — bei verbotenen Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 %, bei den meisten anderen Verstößen bis 15 Mio. € oder 3 %. Für normale Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte. Für KMU und Start-ups dreht Absatz 6 das um: Es gilt der niedrigere. Genau diese Logik dehnt der Omnibus jetzt auf kleine Midcap-Unternehmen aus.

Der Befund

Die 50/75-Prozent-Staffel steht weder im Omnibus noch in der Stammverordnung. Wer sie zitiert, zitiert eine Zahl, die sich von Ratgeber zu Ratgeber fortpflanzt — wahr durch Wiederholung, nicht durch Quelle.

Bemerkenswert ist die Richtung: Der Omnibus hat den Bußgeld-Artikel sehr wohl angefasst, aber um die günstige Regel auf eine weitere Unternehmensgruppe auszuweiten und die Behörden ausdrücklich auf das wirtschaftliche Überleben kleiner Firmen zu verpflichten. Rabatt-Prozente hat er nicht eingeführt.

Der eigentliche Witz aber: Die echte Regel ist für kleine Firmen meist deutlich großzügiger als die erfundene. Ein Beispiel: Ein Betrieb mit 2 Mio. € Jahresumsatz, ein Verstoß aus der 15-Mio.-Kategorie. Nach der erfundenen 50-%-Regel läge die Obergrenze bei 7,5 Mio. €. Nach dem tatsächlichen Art. 99 Abs. 6 liegt sie beim niedrigeren Wert — 3 % vom Umsatz, also 60.000 €. Das ist mehr als das Hundertfache Unterschied. (Obergrenzen, wohlgemerkt, keine Preislisten — die konkrete Bemessung richtet sich nach Schwere, Dauer und Kooperation.)

Dazu die Einordnung aus Nº 001: Für Betriebe, die KI-Werkzeuge nur nutzen, sind die großen Bußgeld-Szenarien ohnehin Zukunftsmusik — das Hochrisiko-Paket greift erst ab Ende 2027. Wer Ihnen heute mit AI-Act-Bußgeldern Angst macht und dabei Prozente zitiert, die im Amtsblatt nicht stehen, hat entweder nicht nachgelesen — oder verlässt sich darauf, dass Sie es nicht tun.

Selbst nachprüfen

Stefan

Die nächste Prüfung frei Haus

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